Warum ändert sich die Vergütung?
Der Strommarkt hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt. Dezentralisierung, Digitalisierung und der Ausbau der Solarenergie sorgen dafür, dass Angebot und Nachfrage häufiger auseinanderliegen. Dadurch schwankt der Wert des Stroms im Tagesverlauf stärker als früher. Die neuen gesetzlichen Vorgaben greifen diese Entwicklung auf: Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom orientiert sich künftig am tatsächlichen Wert des Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung.
Was die Dynamische Abnahmevergütung für Ihre Solaranlage bedeutet
Ob und wann die Dynamische Abnahmevergütung für Sie relevant wird, hängt von Ihrem Energieversorger ab. Die gesetzlichen Grundlagen geben Energieversorgern die Möglichkeit, das Modell einzuführen – verpflichtend ist es nicht. Einige grosse Energieversorger, wie beispielsweise die BKW, bietet die dynamische Abnahmevergütung in der Grundversorgung bereits seit Mitte 2026 freiwillig an.
Wie stark sich die Dynamische Abnahmevergütung auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage auswirkt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Entscheidend ist vor allem, wie viel Solarstrom Sie selbst nutzen und wie flexibel Ihr Energiesystem auf Marktsignale reagieren kann. Deshalb fällt die Auswirkung von Anlage zu Anlage unterschiedlich aus.
Ein intelligentes Energiemanagementsystem (EMS) übernimmt diese Aufgabe automatisch: Es steuert Eigenverbrauch und Einspeisung anhand der jeweils aktuellen Vergütung. Damit gewinnt ein EMS zusätzlich an Bedeutung. Es optimiert nicht nur Ihren Eigenverbrauch, sondern unterstützt auch langfristig die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage.
Mit Ihrem Energiesystem von Solstis sind Sie bereits gut vorbereitet
Der Home Energy Manager unterstützt die dynamische Abnahmevergütung bereits heute. Ihr Energiesystem kann damit Verbrauch, Speicherung und Einspeisung aktiv auf die jeweils wertvollsten Zeitfenster ausrichten.
Setzen Sie Solar-Log ein, ist ab 2027 eine Schutzfunktion geplant: Bei negativen Vergütungspreisen reduziert Solar-Log die Einspeisung automatisch. Eine aktive Optimierung von Verbrauch und Speicherung, wie sie Home Energy Connect bietet, ist für Solar-Log aktuell nicht angekündigt. Wir beobachten die Weiterentwicklung von Solar-Log laufend und informieren Sie, sobald sich hier Neuerungen ergeben.
Unsere Empfehlung für Ihre Situation
Die Dynamische Abnahmevergütung ist ein neues Vergütungsmodell. Welche Auswirkungen sie auf Ihre Solaranlage hat, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Deshalb gibt es keine allgemeingültige Empfehlung. Aus heutiger Sicht unterscheiden wir drei Ausgangslagen:
Für die meisten Solstis Kundinnen und Kunden
Sie verfügen bereits über ein intelligentes Energiemanagementsystem und sind damit gut auf die Dynamische Abnahmevergütung vorbereitet. Da heute erst wenige praktische Erfahrungen vorliegen, empfehlen wir, die weitere Entwicklung zu beobachten und einen Wechsel zu prüfen, sobald Ihr Energieversorger die Dynamische Abnahmevergütung anbietet.
Für besonders flexible Energiesysteme
Verfügt Ihr Energiesystem über flexible Verbraucher wie Ladestation, Wärmepumpe oder Warmwasser sowie über einen Speicher, lässt sich Solarstrom gezielt dorthin lenken, wo er den grössten Wert schafft. Ein Umstieg auf die Dynamische Abnahmevergütung kann sich für Sie bereits heute lohnen, sofern Ihr Energieversorger das Modell anbietet.
Für wenig flexible Solaranlagen
Speist Ihre Solaranlage heute vor allem Strom ins Netz ein und lässt sich kaum flexibel nutzen, empfehlen wir, die eigene Situation frühzeitig zu prüfen. Mit der Dynamischen Abnahmevergütung gewinnen Eigenverbrauch und intelligentes Energiemanagement weiter an Bedeutung. Wer sich frühzeitig mit der Weiterentwicklung des eigenen Energiesystems beschäftigt, schafft gute Voraussetzungen für die Zukunft.
Fragen und Antworten (FAQ)
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Dynamischen Abnahmevergütung.
Hinweis zur Verständlichkeit: In der Praxis werden die Begriffe Abnahmevergütung, Rückliefervergütung und Rückliefertarif häufig synonym verwendet. Damit die Inhalte leichter verständlich bleiben, verwenden wir in dieser FAQ den Begriff Rückliefervergütung für das bisherige Vergütungsmodell und Dynamische Abnahmevergütung für das neu angebotene Vergütungsmodell.
Die dynamische Abnahmevergütung ist ein Modell zur Vergütung von eingespeistem Solarstrom, bei dem sich die Höhe der Vergütung nach dem Marktwert des Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung richtet.
Grundlage dafür ist der aktuelle Marktpreis, der sich je nach Angebot und Nachfrage verändert.
Bei einem grossen Stromangebot sinkt der Marktpreis und die Vergütung fällt tiefer aus. Bei hoher Stromnachfrage steigt der Marktpreis und somit auch die Vergütung.
Die dynamische Abnahmevergütung soll dazu beitragen, Strom dann ins Netz einzuspeisen, wenn er besonders gefragt ist.
Merksatz: Je wertvoller der Strom zum Zeitpunkt der Einspeisung ist, desto höher fällt die Vergütung aus.
Der zentrale Unterschied: Die heutige Rückliefervergütung vergütet Solarstrom mit einem Durchschnittswert über einen längeren Zeitraum. Die dynamische Abnahmevergütung vergütet Solarstrom entsprechend dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.
Bei der heutigen Rückliefervergütung werden alle eingespeisten Kilowattstunden innerhalb eines Quartals grundsätzlich gleich vergütet, basierend auf dem vierteljährlichen Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie. Die Tageszeit der Einspeisung spielt dabei keine Rolle.
Bei der dynamischen Abnahmevergütung richtet sich die Vergütung nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Die Tageszeit wird dadurch relevant.
An sonnigen Tagen wird rund um die Mittagszeit tendenziell sehr viel Solarstrom produziert. In diesen Zeitfenstern übersteigt das Angebot oft die Nachfrage, und die Marktpreise sind entsprechend tiefer. In Zeiten höherer Stromnachfrage sind die Marktpreise höher.
Die Vergütung richtet sich nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.
Grundlage dafür ist der sogenannte Spotmarktpreis. Der Spotmarkt ist ein Handelsplatz für Strom, auf dem die Preise durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden.
Ein häufig verwendeter Fachbegriff ist Day-Ahead-Markt. Auf diesem Markt werden die Strompreise für den Folgetag im Voraus festgelegt und jeweils abends bekannt gegeben.
Gesetzlich gelten die Marktpreise mindestens stündlich. Je nach Energieversorger und Messinfrastruktur kann die Abrechnung auch in kürzeren Zeitfenstern erfolgen, beispielsweise viertelstündlich. Die eingespeiste Strommenge wird dem jeweiligen Zeitfenster zugeordnet und entsprechend vergütet.
Für Kundinnen und Kunden ist nicht entscheidend, wie der Strommarkt im Detail funktioniert. Wichtig ist zu wissen: Der Wert des eingespeisten Stroms verändert sich im Tagesverlauf, abhängig von Angebot und Nachfrage.
Chancen
Die dynamische Abnahmevergütung orientiert sich stärker am tatsächlichen Wert des Stroms.
Wer seinen Stromverbrauch flexibel steuern kann, kann von höheren Marktpreisen profitieren. Flexibel bedeutet: Strom lässt sich zeitlich verschieben, zwischenspeichern oder gezielt dann nutzen, wenn er besonders viel wert ist, statt ihn unabhängig vom Marktpreis sofort ins Netz einzuspeisen.
Diese Flexibilität kann sich beispielsweise aus einem Batteriespeicher, einem E-Auto mit intelligenter Ladesteuerung, einer Wärmepumpe oder einem Boiler ergeben. Auch weitere steuerbare Verbraucher können dazu beitragen. Je mehr Strom gespeichert, zeitlich verschoben oder automatisch gesteuert werden kann, desto grösser ist das Potenzial der dynamischen Abnahmevergütung.
Für eine automatische und intelligente Optimierung ist in der Praxis meist ein Energiemanagementsystem erforderlich.
Risiken
Die Vergütung kann stärker schwanken als bei der heutigen Rückliefervergütung.
An sonnigen Tagen mit hoher Solarstromproduktion können die Marktpreise tief ausfallen. Zeitlich beschränkt sind auch Marktpreise von null oder darunter möglich. Bei einem Marktpreis von null entfällt die Vergütung für die betroffene Einspeisung. Bei negativen Marktpreisen kann je nach Ausgestaltung sogar eine Zahlung für die Einspeisung fällig werden.
Die Einnahmen aus der Stromeinspeisung werden dadurch weniger planbar.
Energiemanagementsysteme ohne Speicher oder steuerbare Verbraucher verfügen über weniger oder kaum Möglichkeiten, auf Marktpreise zu reagieren.
Was wir heute noch nicht wissen
Die zukünftige Entwicklung der Strompreise lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen.
Niemand kann garantieren, ob die dynamische Abnahmevergütung langfristig höhere oder tiefere Erträge erzielt als die heutige Rückliefervergütung.
Der tatsächliche Nutzen hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem vom Energiesystem, dem Verbrauchsverhalten und der Entwicklung der Strommärkte.
Merksatz: Je wertvoller der Strom zum Zeitpunkt der Einspeisung ist, desto höher fällt die Vergütung aus.
Ob sich die dynamische Abnahmevergütung lohnt, hängt von Ihrem individuellen Energiesystem und Ihrem Verbrauchsverhalten ab. Eine pauschale Antwort ist deshalb nicht möglich.
Massgebend ist vor allem, wie flexibel Ihr Energiesystem auf Marktpreise reagieren kann und wie viel Solarstrom Sie selbst nutzen. Einfluss darauf haben unter anderem die Grösse Ihrer Photovoltaikanlage, ein vorhandener Batteriespeicher, ein E-Auto oder eine Wärmepumpe, sowie die künftige Entwicklung der Strompreise, die sich nicht vorhersagen lässt.
Energiesysteme mit Batteriespeicher und steuerbaren Verbrauchern verfügen grundsätzlich über mehr Flexibilität. Das Potenzial steigt insbesondere dann, wenn ein intelligentes Energiemanagementsystem die Geräte automatisch steuert. Anlagen ohne Speicher und ohne steuerbare Verbraucher verfügen über weniger Möglichkeiten, auf Marktpreise zu reagieren.
Der Wechsel zur dynamischen Abnahmevergütung ist heute freiwillig. Bei Energieversorgern, die das Modell bereits anbieten, entscheiden Sie selbst, ob Sie wechseln oder bei der bisherigen Rückliefervergütung bleiben.
Der Bundesrat hat zusätzlich eine gesetzliche Grundlage beschlossen, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2028. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Vergütung zum Marktpreis der Einspeisung als gesetzlicher Standardfall, sofern Energieversorger und Produzent nichts anderes vereinbaren.
Wie Energieversorger diese Vorgabe ab 2027 konkret umsetzen, etwa ob der Wechsel weiterhin freiwillig bleibt oder zum neuen Standardmodell wird, ist heute noch nicht abschliessend geklärt. Massgebend sind die jeweils gültigen Bedingungen Ihres Energieversorgers.
Mit der dynamischen Abnahmevergütung wird eingespeister Strom zum aktuellen Marktpreis vergütet. Für Anlagen mit einer Leistung von unter 150 kW sieht der Gesetzgeber weiterhin einen Investitionsschutz vor. Dieser erfolgt über die sogenannte Mindestvergütungsprämie.
Liegt der Referenzmarktpreis eines Quartals unter der gesetzlich festgelegten Mindestvergütung, wird die Differenz als Mindestvergütungsprämie ausbezahlt.
Wichtig zu wissen:
Die Mindestvergütungsprämie bedeutet nicht, dass jede eingespeiste Kilowattstunde automatisch zur gesetzlichen Mindestvergütung vergütet wird.
Die tatsächliche Vergütung hängt weiterhin davon ab, zu welchen Marktpreisen der Strom eingespeist wurde.
Die dynamische Abnahmevergütung eröffnet die Möglichkeit, von höheren Marktpreisen zu profitieren. Werden hohe Marktpreise erzielt, kann die Vergütung höher ausfallen als bei der heutigen Rückliefervergütung.
Umgekehrt können bei tiefen oder negativen Marktpreisen auch tiefere Vergütungen entstehen. Die Mindestvergütungsprämie kann diese Auswirkungen teilweise abfedern, ersetzt jedoch nicht die Chancen und Risiken der dynamischen Abnahmevergütung.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Marktwert des Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung.
Die Mindestvergütungsprämie als gesetzlicher Investitionsschutz ist gestaffelt: Sie gilt für Anlagen bis 30 kW, mit abgestuften Sätzen für Anlagen zwischen 30 und 150 kW, und entfällt für Anlagen ab 150 kW vollständig. Betreiberinnen und Betreiber grösserer Anlagen tragen dadurch das volle Marktpreisrisiko. Die Vergütung kann je nach Marktsituation deutlich schwanken.
An Tagen mit hoher Solarstromproduktion kann das Stromangebot zeitweise grösser sein als die Nachfrage. In solchen Situationen können die Marktpreise sehr tief oder sogar negativ ausfallen. Wird Strom während dieser Zeit ins Netz eingespeist, kann dies zu entsprechend tiefen oder sogar negativen Vergütungen führen.
Für Betreiberinnen und Betreiber solcher Anlagen gewinnt deshalb die Eigenverbrauchsoptimierung an Bedeutung. Wer den erzeugten Solarstrom möglichst selbst verbraucht, in einem Batteriespeicher zwischenspeichert oder die Einspeisung bei sehr tiefen oder negativen Marktpreisen gezielt reduziert oder vorübergehend stoppt, kann die Auswirkungen tiefer Marktpreise verringern. Ein intelligentes Energiemanagementsystem (EMS) unterstützt dabei, Erzeugung, Speicherung, Verbrauch und Einspeisung automatisch anhand der aktuellen Marktpreise zu optimieren.
Aktuell liegen hierzu noch keine abschliessenden generellen Informationen vor.
Ob ein Rückwechsel möglich ist, hängt von den Vorgaben des jeweiligen Energieversorgers ab. Einige Energieversorger haben diese Punkte in ihren eigenen Bedingungen bereits geregelt. Verbindliche Auskunft dazu gibt Ihnen Ihr Energieversorger, da die genauen Bedingungen von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sind.
Folgende Punkte sind auf genereller Ebene derzeit noch nicht geklärt:
- Ob ein Rückwechsel grundsätzlich möglich ist
- Ob Fristen oder Kündigungsfristen gelten
- Ob Mindestlaufzeiten bestehen
- Ob ein Rückwechsel jederzeit oder nur zu bestimmten Stichtagen möglich ist
Sobald sich hierzu generelle Entwicklungen abzeichnen, werden wir diese FAQ entsprechend aktualisieren.
Die Voraussetzungen können je nach Energieversorger unterschiedlich sein.
Für die dynamische Abnahmevergütung ist in der Regel eine zeitlich aufgelöste Messung der Einspeisung erforderlich. Dafür wird üblicherweise ein Smart Meter oder Lastgangzähler benötigt.
Ein Batteriespeicher, ein E-Auto, eine Wärmepumpe oder ein Energiemanagementsystem sind rechtlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis entfaltet die dynamische Abnahmevergütung ihren Nutzen jedoch vor allem dann, wenn Verbrauch, Speicherung und Einspeisung flexibel gesteuert werden können. Dafür ist meist ein intelligentes Energiemanagementsystem erforderlich. Ohne Energiemanagementsystem sind die Möglichkeiten zur Optimierung eingeschränkt.
Nicht jedes Energiesystem erfüllt bereits heute alle Voraussetzungen für die dynamische Abnahmevergütung.
In den meisten Fällen lassen sich die notwendigen Voraussetzungen nachträglich schaffen. Je nach Ausgangslage können Anpassungen an der Messinfrastruktur oder am Energiesystem nötig sein.
Ob eine Nachrüstung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Nicht jede Nachrüstung führt automatisch zu einem wirtschaftlichen Mehrwert. Deshalb empfiehlt es sich, Kosten, Nutzen und Optimierungspotenzial gemeinsam zu beurteilen.
Grundsätzlich ja. Die Unterstützung der dynamischen Abnahmevergütung hängt vom eingesetzten Energiemanagementsystem ab.
Der Home Energy Manager basiert auf dem Energiemanagementsystem SolarManager und unterstützt die dynamische Abnahmevergütung bereits heute.
Solstis setzt je nach Anlagensituation auch Solar-Log ein. Nach aktuellem Kenntnisstand wird Solar-Log die dynamische Abnahmevergütung voraussichtlich ab 2027 unterstützen. Geplant ist dabei insbesondere die automatische Reduktion der Einspeisung bei negativen Vergütungspreisen. Weitere Optimierungsfunktionen sind aktuell nicht angekündigt.
Ob andere Energiemanagementsysteme die dynamische Abnahmevergütung unterstützen oder künftig unterstützen werden, kann aktuell nicht generell beantwortet werden und hängt vom jeweiligen Hersteller ab. Die Weiterentwicklung liegt in dessen Verantwortungsbereich.
Der Wechsel erfolgt über Ihren zuständigen Energieversorger. Die genauen Prozesse können je nach Energieversorger unterschiedlich sein. Vor einem Wechsel sollten die technischen Voraussetzungen geprüft werden.
Ob die dynamische Abnahmevergütung für Sie verfügbar ist, hängt davon ab, ob Ihr Energieversorger sie anbietet. Die BKW und weitere grössere Energieversorger bieten das Modell beispielsweise bereits seit Mitte 2026 an. Informationen zum Wechselprozess, den Voraussetzungen und den Wechselterminen stellt Ihr Energieversorger zur Verfügung, etwa die BKW auf ihrer eigenen Website.
Nach dem Wechsel beim Energieversorger lässt sich die dynamische Abnahmevergütung im Home Energy Manager mit wenigen Klicks aktivieren. Dieser berücksichtigt sie anschliessend automatisch.
Die dynamische Abnahmevergütung wird nicht von allen Energieversorgern gleichzeitig eingeführt. Ob sie verfügbar ist, entscheidet der jeweilige Energieversorger.
Die BKW und weitere grössere Energieversorger bieten das Modell bereits seit Mitte 2026 an.
Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen gewinnt die dynamische Abnahmevergütung zunehmend an Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass weitere Energieversorger entsprechende Angebote einführen oder bestehende Vergütungsmodelle weiterentwickeln werden.
Ob die dynamische Abnahmevergütung in Ihrem Versorgungsgebiet verfügbar ist, erfahren Sie direkt bei Ihrem Energieversorger.
Voraussetzung ist, dass der Wechsel zur dynamischen Abnahmevergütung bereits bei Ihrem Energieversorger erfolgt ist.
Anschliessend lässt sich die dynamische Abnahmevergütung im Home Energy Manager mit wenigen Klicks aktivieren.
Nach der Aktivierung berücksichtigt der Home Energy Manager die dynamische Abnahmevergütung automatisch und bezieht Marktpreise in die Optimierung des Energiesystems mit ein.
Ob die dynamische Abnahmevergütung sinnvoll ist, hängt stark von der individuellen Situation ab. Eine pauschale Empfehlung ist deshalb nicht möglich. Aus heutiger Sicht unterscheiden wir drei Ausgangslagen.
Für die meisten Solstis Kundinnen und Kunden
Viele unserer Energiesysteme verfügen bereits heute über die technischen Voraussetzungen für die dynamische Abnahmevergütung. Da bisher erst wenige praktische Erfahrungswerte vorliegen, empfehlen wir, die weitere Entwicklung zu beobachten und einen Wechsel zu prüfen, sobald Ihr Energieversorger die dynamische Abnahmevergütung anbietet. Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick und unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Entscheidung zu treffen.
Für besonders flexible Energiesysteme
Verfügt Ihr Energiesystem über flexible Verbraucher wie Ladestation, Wärmepumpe oder Warmwasser sowie über einen Speicher, lässt sich Solarstrom gezielt dorthin lenken, wo er den grössten Wert schafft. Ein Umstieg auf die dynamische Abnahmevergütung kann sich für Sie bereits heute lohnen, sofern Ihr Energieversorger das Modell anbietet.
Für wenig flexible Solaranlagen
Speist Ihre Solaranlage heute vor allem Strom ins Netz ein und lässt sich kaum flexibel nutzen, unterstützen wir Sie gerne dabei, die eigene Situation zu analysieren und gemeinsam passende Massnahmen für eine langfristig zukunftsfähige Lösung zu entwickeln.
Grundsätzlich gilt: Je flexibler ein Energiesystem auf Marktpreise reagieren kann, desto grösser ist das Potenzial der dynamischen Abnahmevergütung.
Die dynamische Abnahmevergütung ist neu, und viele Entwicklungen lassen sich heute noch nicht abschliessend einschätzen. Es ist deshalb ganz normal, wenn Ihnen eine Entscheidung dazu nicht leichtfällt. Genau hier möchten wir Sie nicht allein lassen.
Solstis unterstützt Sie bei der Beurteilung, Einführung und Nutzung der dynamischen Abnahmevergütung. Konkret helfen wir Ihnen dabei:
- Chancen, Risiken und Einflussfaktoren zu verstehen
- Ihr Energiesystem zu beurteilen
- die technischen Voraussetzungen zu prüfen
- den Home Energy Manager optimal zu nutzen
- vorhandene Flexibilitätspotenziale zu erkennen
Die zukünftige Entwicklung der Strompreise lässt sich jedoch nicht vorhersagen. Wir können deshalb keine Garantie für bestimmte Vergütungserträge abgeben.
Ob und wann Sie zur dynamischen Abnahmevergütung wechseln, hängt von den Bedingungen Ihres Energieversorgers ab. Wo Ihnen eine Wahl offensteht, unterstützen wir Sie gerne dabei, eine für Sie passende Entscheidung zu treffen.
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